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Prüfungen

Überprüfungsfahrten lt. § 49

Wir überprüfen Piloten für den gewerbsmäßigen Luftverkehr
gem. LuftPersV § 49 Absatz (3) Ziff. 2 in allen drei Größenklassen.
Bitte vereinbaren Sie mit uns rechtzeitig Ihren Überprüfungstermin.